Als Aussendienst gelten diejenigen Tage, an welchen der Mitarbeitende mit seinem Geschäftsfahrzeug direkt vom Wohnort aus zum Kunden und vom Kunden wieder direkt an seinen Wohnort fährt. Die effektiven Aussendiensttage in Prozenten des Totals von 220 Arbeitstagen entspricht dem Anteil Aussendienst.
Falls die jährliche, genaue Ermittlung der Aussendiensttage zu einer übermässigen Belastung für den Arbeitgeber führt, können die Aussendiensttage pauschal angegeben werden.
Die ESTV hat Pauschalsätze für einzelne Funktionen und Berufsgruppen definiert.