Neu werden die Behörden der teilnehmenden Länder untereinander Informationen zu den Konto- und Finanzinformationen der Steuerpflichtigen austauschen. Die Angaben aus dem Ausland gelangen über die ESTV direkt an die zuständigen kantonalen Steuerbehörden.
Hat die Steuerpflichtige beim Ausfüllen der Steuererklärung in der Vergangenheit Einkommen, Bankkonti oder andere Vermögenswerte (beispielsweise Liegenschaften) im Ausland oder in der Schweiz nicht deklariert, ist mit einer Nachsteuer und den Verzugszinsen für die letzten zehn Jahre zu rechnen. Ausserdem droht eine Busse zwischen einem Drittel und dem Dreifachen der hinterzogenen Steuersumme.
Steuerpflichtige können allerdings der Strafe entgehen, wenn sie sich freiwillig selber anzeigen und es sich um das erste Vergehen handelt.
Da der erste Austausch ab 2018 vorgesehen ist, empfiehlt es sich nicht deklarierte Vermögenswerte oder Erträge der Steuerbehörde im Rahmen der straflosen Selbstanzeige noch im 2017 mitzuteilen.
Für ein beratendes Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.